Veranstaltung: | 51. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG (Green) Economy und Finanzen, LAG Energie, LAG Soziales, Gesundheit & Arbeitsmarkt, Sebastian Striegel (KV Saalekreis) (dort beschlossen am: 31.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.11.2024, 19:38 |
A5: Einführung eines Landesförderprogramms „Sonne.sozial“ für Balkonkraftwerke
Antragstext
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt möge beschließen:
Einführung eines Förderprogramms „Sonne.sozial“ für Balkonkraftwerke in Sachsen-
Anhalt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt setzen sich dafür ein, ein Förderprogramm
„Sonne.sozial“ zu schaffen, das einkommensschwache Haushalte bei der Anschaffung
und Installation von Balkonkraftwerken unterstützt. Ziel des Programms ist es,
Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die Möglichkeit zu bieten, selbst
zur Energiewende beizutragen und ihre Energiekosten langfristig zu senken.
Zur Realisierung des Programms „Sonne.sozial“ sollen im Landeshaushalt 2025/2026
entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt und in die Haushaltsberatungen
eingebracht werden.
Förderumfang und Voraussetzungen:
Förderhöhe: Im Rahmen des Programms können Zuschüsse von bis zu 300 Euro
zur Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken gewährt werden.
Zielgruppe: Zielgruppe Förderberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit
Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld
oder BAföG beziehen.
Voraussetzungen: Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten folgende
Bedingungen:- Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld,
BAföG oder ähnliche Unterstützung). - eine technisch geeignete Möglichkeit zum Anschluss des
Balkonsolarkraftwerks
- Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld,
Antrags- und Vergabeverfahren: Die Beantragung erfolgt über ein
unbürokratisches Verfahren über das Landesportal „FördermittelCheck“ der
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) unter www.sachsen-energie.de.
Begründung
Das Förderprogramm „Sonne.sozial“ verfolgt zwei zentrale Ziele: die finanzielle Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen und die Förderung des Klimaschutzes. Durch die Installation von Balkonkraftwerken können Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, dauerhaft ihre Stromkosten senken, indem sie Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen teilweise mit selbst erzeugtem Solarstrom betreiben. Gleichzeitig wird durch den Einsatz erneuerbarer Energien ein Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen geleistet.
Gerade für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln stellt die Nutzung von Solarenergie eine wichtige Chance dar, sowohl Kosten zu sparen als auch aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Dieses Förderprogramm soll es diesen Haushalten ermöglichen, sich unabhängig von steigenden Energiepreisen zu machen und gleichzeitig einen Beitrag zum sozialen und ökologischen Wandel zu leisten.
Die finanzielle Unterstützung wird als Vorschuss gewährt, um sicherzustellen, dass Menschen mit geringem Einkommen keine erheblichen Einschränkungen für diese Investition hinnehmen müssen.
Das Programm trägt zur Stärkung sozialer Gerechtigkeit und zur Erreichung der Klimaziele in Sachsen-Anhalt bei.
Zustimmung
- Robin Ebbrecht
- Stefan Schweigel