Die bestehenden Erstattungssummen von 100,00 bzw. 110,00 € sind, insbesondere für Großstädte, keine realistischen Bemessungsgrenzen mehr. Daher müssen die Summen angepasst werden um Handlungssicherheit zu geben und Ausnahmeregelungen zu reduzieren.
Da weitere Preissteigerungen aufgrund der steigenden Inflation zu erwarten sind, ist aus Sicht des Landesfinanzrates eine jährliche Inflationssteigerung, beginnend ab 2026, angemessen.
Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 17.10.2024), Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.10.2024) |
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Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 17.10.2024, 23:03 |
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