Die Erfahrungen der vergangenen Parteitage haben gezeigt, dass eine zu lange Frist für Änderungsanträge weder eine gute Debatte noch eine übersichtliche Beschlusslage ermöglicht. Änderungsanträge, die während eines laufenden Parteitags eingehen, sind weder für die Delegierten noch für die Debatte förderlich. Insbesondere für die anstehenden Parteitage, wie den Satzungsparteitag zur Landtagswahl, ist ein geordnetes Verfahren wichtig.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nicht um Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen handelt. Diese sind weiterhin bis kurz vor den Abstimmungen möglich.
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